Fachgerechte Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Geräte
nach DGUV Vorschrift 3 durch befähigte Prüfpersonen nach Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1203)
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals: BGV A3) ist eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Betreiber sind durch diese gesetzlich dazu verpflichtet, alle elektrisch betriebenen ortsfesten sowie ortsveränderlichen Anlagen und Maschinen vor der Inbetriebnahme und danach regelmäßig (in den vom Hersteller definierten Intervallen oder auch vor jeder Wiederinbetriebnahme) von Elektrofachkräften prüfen zu lassen.
Bei Unterlassung oder nicht ordnungsgemäßer Durchführung der Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 3 und daraus resultierenden Unfällen oder Verletzungen, können Unfallversicherungen Zahlungen verweigern. Weitere Vorteile durch die wiederkehrenden Prüfungen sind das Vorbeugen von Betriebsausfallzeiten sowie geringere Wartungs- und Reparaturkosten.
nach DGUV Vorschrift 3 durch befähigte Prüfpersonen nach Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1203)
Gerne bieten wir auch Prüfungen nur nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) für elektrische Ausrüstungen von Maschinen an.
Die DIN EN 60204-1 gilt als wichtigste Norm für die Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen, um die gesetzlichen Vorgaben nach der Maschinenrichtlinie oder Niederspannungsrichtlinie zu erfüllen. Diese richtet sich vor allem an die Maschinenhersteller, Steuerungs- und Schaltanlagenbauer und Elektroplaner, die eine vollständige Prüfung (Erstprüfung) durchzuführen haben.
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